Übergang in die Sekundarstufe I
Mit der Wahl der weiterführenden Schule legen Familien einen wichtigen Grundstein für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Die Oberschule Eberswalde bietet als kooperative Oberschule sowohl den Erwerb des einfachen als auch des mittleren Schulabschlusses und schafft zugleich Anschlussmöglichkeiten für gymnasiale Bildungsgänge. Unser Profil verbindet klare Strukturen mit individueller Förderung und intensiver Berufsorientierung.
Bei Informationsveranstaltungen, dem Tag der offenen Tür und individuellen Beratungsgesprächen stellen wir Ihnen unser Unterrichtsangebot, unser Förderkonzept und das Schulleben vor. Schulprogramm, Hausordnung und Schulvertrag stehen im Bereich „Downloads“ zur Verfügung und geben Ihnen einen vertieften Einblick in unsere Arbeit.
Anmeldung
Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes maßgebend. Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.
Tag der offenen Tür
Am 22.01.2027 öffnen wir von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr für alle Interessierten unsere Türen, damit Sie sich einen Eindruck von der Oberschule Eberswalde verschaffen können. Neben der Schulleitung stehen das Kollegium, Schülerinnen und Schüler sowie Elternvertreter für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
Etappen des Ü 7-Verfahrens
Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend. Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist insbesondere das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet grundsätzlich die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze vorhanden sind, muss der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durchführen. Wenn der Schüler oder die Schülerin im Auswahlverfahren weder an der Erstwunschschule noch an der Zweitwunschschule aufgenommen werden kann, erhalten die Eltern entsprechende Ablehnungsbescheide und zugleich vom zuständigen staatlichen Schulamt Angebote für Schulen, die noch über freie Plätze verfügen. Erst wenn aus diesen Angeboten keine Schule von den Eltern ausgewählt wird, erfolgt eine Zuweisung an eine Schule durch das zuständige staatliche Schulamt.
